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UN-Hochseeabkommen seit Januar 2026 in Kraft: Was der Vertrag für die Meere ändert
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt der Meere jenseits nationaler Hoheitsgewässer – kurz BBNJ-Abkommen oder Hochseeabkommen – ist am 17. Januar 2026 in Kraft getreten. Nach Angaben der Vereinten Nationen war dafür die Ratifizierung durch mindestens 60 Staaten nötig; diese Schwelle wurde am 19. September 2025 erreicht, das Inkrafttreten folgte 120 Tage später. Deutschland gehört nach Angaben des Bundesumweltministeriums zu den Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben; die Bundestagsentscheidung hierzu war im Jahr 2025 gefallen.
Das Abkommen schließt nach Einschätzung von Fachleuten eine jahrzehntelange Lücke im Völkerrecht. Die Hohe See – die Meeresgebiete jenseits der nationalen Hoheitsgewässer der Küstenstaaten – umfasst rund zwei Drittel der weltweiten Meeresfläche und knapp die Hälfte der Erdoberfläche. Bisher gab es für diese Gebiete nach Darstellung der UN keinen einheitlichen, rechtsverbindlichen Rahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Geschützt waren nach Angaben von Umweltorganisationen bislang nur kleine Bruchteile dieser Flächen, obwohl die Hohe See Lebensraum für Millionen Arten ist und eine zentrale Rolle bei der Kohlenstoffspeicherung und dem globalen Klimageschehen spielt.
Der Vertrag wurde im Juni 2023 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen von den UN-Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Ratifizierungsphase verlief nach Angaben des Forschungsinstituts IDDRI im Vergleich zu früheren multilateralen Umweltverträgen ungewöhnlich zügig: Von der Verabschiedung bis zum Erreichen der Mindestzahl an Ratifizierungen vergingen nur gut zwei Jahre.
Was das Abkommen regelt
Der Vertrag enthält vier zentrale Regelungsbereiche. Erstens schafft er die rechtliche Grundlage, auf der Hohen See großräumige Meeresschutzgebiete auszuweisen. Zweitens werden Umweltverträglichkeitsprüfungen für Vorhaben in diesen Gewässern verbindlich vorgeschrieben – etwa für Forschungsexpeditionen mit Tiefsee-Eingriffen, Unterseekabelprojekte oder künftige kommerzielle Aktivitäten. Drittens regelt das Abkommen den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen und die faire Aufteilung der Vorteile, die etwa aus der Erforschung von Tiefseeorganismen für Pharma- und Biotechnologie entstehen. Bislang profitierten nach Angaben der UN überwiegend Staaten und Unternehmen mit eigener Hochseeforschungstechnologie. Viertens sieht der Vertrag Kapazitätsaufbau und Technologietransfer zugunsten von Entwicklungsländern vor, die bislang kaum an der Hochseeforschung beteiligt sind.
Zur Umsetzung werden Vertragsstaatenkonferenzen einberufen, die über die Ausweisung konkreter Schutzgebiete entscheiden. Vorbereitende Sitzungen hatten bereits vor dem Inkrafttreten begonnen, um Sekretariat, Gremien und Verfahrensregeln aufzubauen. Das Abkommen steht zudem in direktem Zusammenhang mit dem Kunming-Montreal-Rahmenabkommen der UN-Biodiversitätskonvention von 2022, das vorsieht, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Ohne Schutzgebiete auf der Hohen See, so die übereinstimmende Einschätzung von UN-Organisationen und Meeresschutzverbänden, sei dieses Ziel rechnerisch nicht zu erreichen, weil knapp die Hälfte der Meeresfläche außerhalb nationaler Zuständigkeit liegt.
Wie es weitergeht – und wo die Grenzen liegen
Mit dem Inkrafttreten beginnt nun die operative Phase: In den kommenden Vertragsstaatenkonferenzen müssen Institutionen, Sekretariat und Entscheidungsverfahren aufgebaut sowie die ersten Schutzgebietsvorschläge behandelt werden. Fachleute des Forschungsinstituts IDDRI weisen darauf hin, dass die eigentliche Bewährungsprobe noch bevorstehe – nämlich die Ausweisung und das langfristige Management wirksamer Schutzgebiete. Ob die Staaten dabei das großzügigere Mehrheitsverfahren nutzen oder sich an einstweiliger Einstimmigkeit orientieren, wird nach Einschätzung von Beobachtern darüber entscheiden, wie schnell die ersten Gebiete kommen.
Umweltverbände wie der WWF bezeichnen das Abkommen als historische Chance für den Meeresschutz, mahnen aber zugleich, dass der Vertrag allein bestehende Bedrohungen nicht stoppe: Tiefseebergbau-Pläne, Überfischung und die Folgen der Erderwärmung wirkten auf die Ökosysteme weiter, solange Schutzgebiete nicht ausgewiesen und Kontrollmechanismen nicht in Kraft seien. Kritiker verweisen außerdem darauf, dass die Durchsetzung auf der Hohen See aufwändig ist, weil Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten jenseits nationaler Gewässer begrenzt bleiben – die Kontrolle der Fischerei etwa bleibt weitgehend bei den Flaggenstaaten. Auch bedeutet Inkrafttreten nicht, dass alle Staaten beteiligt sind: Maßgeblich wird nach Einschätzung von Beobachtern sein, wie viele Staaten mit großen Fang- und Handelsflotten das Abkommen ratifizieren und national umsetzen.
Ein weiterer offener Punkt ist die Finanzierung: Die Ausstattung des Sekretariats, die Überwachung von Schutzgebieten und der Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern müssen über Beiträge der Vertragsstaaten gesichert werden. Wie hoch die verbindlichen Beiträge ausfallen, entscheidet sich in den ersten Vertragsstaatenkonferenzen.
Bedeutung für Deutschland und Europa
Deutschland und die Europäische Union hatten sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums früh für ein verbindliches Hochseeabkommen eingesetzt. Die EU-Kommission begrüßte das Inkrafttreten als Meilenstein der globalen Meerespolitik. Für Deutschland ergeben sich nach Darstellung des Ministeriums insbesondere Verpflichtungen bei der nationalen Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bei der Mitwirkung in den neu geschaffenen Gremien des Abkommens.
Für Wirtschaft und Wissenschaft sind die Folgen mittelfristig: Deutsche Hochseeforschung und Unternehmen, die marine genetische Ressourcen nutzen, müssen künftig die Melde- und Transparenzpflichten des Abkommens beachten. Umweltverbände fordern von der Bundesregierung, sich in den ersten Vertragsstaatenkonferenzen für ambitionierte Schutzgebietsvorschläge einzusetzen – unter anderem für Gebiete im Atlantik und in der Antarktisregion. Zugleich sehen Fachleute in der Umsetzung eine Chance für die deutsche Meeresforschung, ihre Rolle bei der Erkundung und Kartierung der Hochsee auszubauen, weil das Abkommen die internationale Kooperation in diesem Bereich ausdrücklich fördert.
Kurzfristig ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher nichts Unmittelbares. Mittelfristig kann das Abkommen jedoch die Regeln für Meeresfischerei, Schifffahrtsrouten und die Nutzung der Tiefsee beeinflussen – Bereiche, die nach Angaben der UN eng mit globalen Lebensmittelmärkten, Handelswegen und dem Klimasystem verknüpft sind.
Quellen
- Vereinte Nationen – BBNJ-Abkommen (Übereinkommen unter dem Seerechtsübereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere jenseits nationaler Hoheitsgewässer)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – Hochseeschutzabkommen
- Süddeutsche Zeitung – Meeresschutzabkommen tritt in Kraft („Historischer Tag“, 17. Januar 2026)
- IDDRI – The high seas biodiversity treaty: 60 ratifications and counting
- WWF – Hochseeabkommen tritt in Kraft: „historische Chance“ für den Meeresschutz



