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Greenwashing 2026: Was Bei Klimaversprechen Jetzt Gilt
Wer heute im Supermarkt ein Produkt mit dem Aufdruck „klimaneutral“ in den Einkaufswagen legt, verlässt sich darauf, dass dieser Begriff auch wirklich etwas aussagt. Aber ehrlich gesagt: Das stimmt oft einfach nicht.

Viele Klimaversprechen auf deutschen Produkten sind nicht belegt, irreführend oder beziehen sich nur auf einen winzigen Teil der tatsächlichen Umweltbelastung. Das ist längst kein Einzelfall mehr.
Laut einer EU-Studie bleibt ein großer Teil aller Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung vage, unbegründet oder schlicht nicht überprüfbar.
Ab dem 27. September 2026 kommt da richtig Bewegung rein. Deutschland setzt mit dem Anti-Greenwashing-Gesetz die EU-Richtlinie 2024/825 um.
Wer dann noch mit leeren Umweltversprechen wirbt, muss mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen rechnen.
Hier liest du, wie du täuschende Claims erkennst, was jetzt rechtlich gilt und wie du dich im Alltag schnell absicherst.
Was Hinter Klimaversprechen Auf Verpackungen Steckt

Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind bisher kaum gesetzlich geschützt. Unternehmen konnten sie fast nach Belieben verwenden, solange sie nicht ganz offensichtlich gelogen haben.
Wie Aussagen Wie „Klimaneutral“ Im Marketing Eingesetzt Werden
Das Wort „klimaneutral“ klingt nach einer klaren Sache. In der Realität steckt dahinter aber meistens nur ein gekauftes CO2-Zertifikat.
Ein Unternehmen kauft Kompensationsprojekte, etwa einen Aufforstungsplan irgendwo im Ausland, und nennt sein Produkt dann klimaneutral.
Das Problem: Diese Zertifikate unterscheiden sich stark in ihrer Qualität. Manche funktionieren, viele nicht.
Die Emissionen des Produkts werden dadurch nicht wirklich weniger – sie stehen nur auf dem Papier als „ausgeglichen“.
Für dich als Verbraucher ist das praktisch nicht zu erkennen. Ein grünes Logo und ein schicker Begriff auf der Verpackung reichen bisher aus, um ein Umweltimage zu erzeugen.
Warum Kompensation Und Tatsächliche Emissionsminderung Nicht Dasselbe Sind
Echte Emissionsminderung heißt, dass wirklich weniger CO2 entsteht. Das geht nur, wenn Firmen ihre Prozesse ändern, sauberere Energie nutzen oder nachhaltigere Rohstoffe einkaufen.
Kompensation bedeutet dagegen: Das CO2 entsteht trotzdem, wird aber anderswo irgendwie ausgeglichen – zumindest theoretisch.
Das ist nicht das Gleiche, auch wenn es in der Werbung oft so klingt.
Die neue EU-Richtlinie zieht hier eine klare Grenze. Klimaneutralität, die nur auf Kompensation basiert, darf ab September 2026 nicht mehr so beworben werden.
Das betrifft viele Produkte, die du heute noch mit „klimaneutral“ im Regal findest.
Woran Verbraucher Täuschende Claims Erkennen

Greenwashing wirkt, weil es auf den ersten Blick überzeugt. Wer aber die typischen Muster kennt, sieht die Tricks viel schneller.
Typische Warnsignale Bei Siegeln, Sternchen Und Kleingedrucktem
Ein Siegel, das du noch nie gesehen hast und das nirgendwo erklärt wird? Oft hat das Unternehmen es einfach selbst erfunden.
Solche Labels haben keine unabhängige Prüfung durchlaufen.
Achte auch auf Sternchen. Steht vorne „klimaneutral“ und hinten im Kleingedruckten „durch Kompensation“, solltest du skeptisch werden.
Weitere typische Anzeichen:
- Es steht nicht dabei, welcher Teil des Produkts gemeint ist (Verpackung, Produktion, Transport?)
- Keine Angabe, wer das Siegel verliehen hat
- Kein Hinweis auf eine externe Prüfstelle oder Zertifizierung
- Vage Formulierungen wie „umweltbewusst hergestellt“ ohne Erklärung
Wann Ein Produktversprechen Zu Unbestimmt Oder Irreführend Wird
Ein Versprechen ist irreführend, wenn es mehr suggeriert, als tatsächlich dahintersteckt. „Nachhaltig“ auf einer Seifenverpackung sagt nichts darüber aus, ob es um die Inhaltsstoffe, die Verpackung oder die Produktion geht.
Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2024 im Fall Katjes entschieden: Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt erklären, was das bedeutet und wie es erreicht wird.
Eine pauschale Aussage ohne Erklärung ist nicht zulässig.
Wenn du ein Versprechen nicht nachprüfen kannst und keine Erklärung findest, ist das ein ziemlich sicheres Zeichen, dass was nicht stimmt.
Welche Rechtslage 2026 In Deutschland Und Der EU Gilt
2026 wird ein echter Wendepunkt für die Werbung mit Umweltaussagen. Zwei Gesetze greifen dann ineinander und schaffen eine neue Ausgangslage für Unternehmen.
Relevante Vorgaben Aus Wettbewerbsrecht Und Verbraucherrecht
Das Dritte Änderungsgesetz zum UWG wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 27. September 2026.
Die wichtigste Neuerung: Bestimmte Greenwashing-Praktiken landen auf der „Schwarzen Liste“ des UWG. Diese Verhaltensweisen gelten sofort als unlauter.
Ein Einzelfallnachweis ist dann nicht mehr nötig. Für Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände wird eine Abmahnung dadurch viel einfacher.
Als Unternehmen kannst du dich dann nicht mehr darauf berufen, dass „alle das so machen“. Ab dem Stichtag musst du nachweisen, was du behauptest.
Neue EU-Regeln Gegen Pauschale Umweltaussagen
Die Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, auch EmpCo-Richtlinie genannt. Sie verpflichtet alle EU-Länder, irreführende Umweltaussagen zu verbieten.
Die wichtigsten Verbote im Überblick:
- Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „öko“ sind ohne direkten und präzisen Nachweis nicht mehr erlaubt
- Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem oder staatliche Anerkennung sind verboten
- Klimaneutralitätsbehauptungen, die nur auf Kompensation basieren, dürfen nicht mehr als Produkteigenschaft beworben werden
- Zukunftsversprechen wie „CO2-frei bis 2030″ brauchen einen öffentlich überprüfbaren Umsetzungsplan
Warum Gerichte Bei Umweltwerbung Strenger Hinsehen
Schon bevor das neue Gesetz gilt, haben Gerichte in Deutschland klare Maßstäbe gesetzt.
Leitlinien Aus Urteilen Zu „Klimaneutral“ Und Ähnlichen Aussagen
Mit dem Urteil im Fall Katjes hat der Bundesgerichtshof ein Zeichen gesetzt. Werbung mit „klimaneutral“ ohne Erklärung wurde als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft.
Das Unternehmen musste die Werbung stoppen und die Abmahnkosten zahlen.
Auch bei Zukunftsversprechen sind die Gerichte streng. Ein großer Sportartikelhersteller warb damit, bis 2050 klimaneutral zu sein – ohne zu sagen, ob das durch Reduktion oder Kompensation passieren soll. Auch das war irreführend.
Gerichte wollen konkrete Aussagen, keine leeren Schlagworte.
Welche Transparenz Unternehmen Heute Liefern Müssen
Unternehmen müssen heute drei Dinge liefern, wenn sie Umweltbegriffe nutzen.
Erstens: Was genau ist gemeint? Geht es um das Produkt, die Verpackung oder den Transport?
Zweitens: Wie wird das Versprechen erfüllt? Durch echte Reduktion oder nur durch Kompensation?
Drittens: Wer hat das geprüft?
Der BGH hat klar gemacht, dass mehrdeutige Begriffe nur dann erlaubt sind, wenn sie in der Werbung selbst ausreichend erklärt werden.
Kleingedrucktes auf der Rückseite reicht oft nicht, wenn der Hauptclaim auf der Vorderseite eine andere Botschaft vermittelt.
Was Unternehmen Noch Sagen Dürfen Und Was Nicht Mehr
Die neue Rechtslage heißt nicht, dass Umweltwerbung komplett verboten ist. Sie muss nur viel präziser werden.
Zulässige Werbung Mit Nachprüfbaren Und Konkreten Angaben
Konkrete, nachprüfbare Aussagen sind weiterhin erlaubt. Der Unterschied liegt in der Genauigkeit.
Was erlaubt bleibt:
- „Diese Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Material“ (mit Nachweis)
- „Unsere Produktion läuft seit 2024 vollständig mit erneuerbarer Energie“ (mit Zertifikat)
- „Dieses Produkt hat gegenüber dem Vorgängermodell 30 % weniger CO2-Emissionen“ (mit nachvollziehbarer Berechnung)
- Nachhaltigkeitssiegel, die auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen, wie das EU-Umweltzeichen oder der Blaue Engel
Wichtig ist: Du musst alles, was du behauptest, lückenlos und nachvollziehbar belegen können – und zwar für Behörden und Verbraucher.
Riskante Formulierungen Mit Hohem Abmahnpotenzial
Ab September 2026 sind bestimmte Formulierungen besonders riskant. Dazu zählen alle pauschalen Begriffe ohne sofortigen Beleg.
Hohe Abmahngefahr bei:
- „Klimaneutral“ ohne Erklärung, wie das erreicht wird
- „Nachhaltig produziert“ ohne Angabe, was genau gemeint ist
- „Öko“ oder „umweltfreundlich“ als alleinige Aussage
- Eigene Siegel oder Labels ohne externe Prüfung
- Zukunftsversprechen ohne öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan
Auch bestehende Verpackungen, Onlineshops und Social-Media-Inhalte sind betroffen. Es gibt keine Abverkaufsfrist für alte Ware, die den neuen Regeln nicht entspricht.
Wie Man Im Alltag Schnell Gegenprüft
Du musst kein Experte sein, um Greenwashing zu erkennen. Ein paar gezielte Fragen beim Einkauf reichen oft schon aus.
Fragen, Die Vor Dem Kauf Sinnvoll Sind
Wenn du ein Produkt mit einem Umweltversprechen siehst, stell dir am besten drei einfache Fragen:
Was genau ist gemeint? Bezieht sich das Versprechen auf das Produkt, die Verpackung oder das Unternehmen insgesamt?
Wer hat das geprüft? Steckt hinter dem Siegel oder der Aussage wirklich eine unabhängige Stelle?
Kann ich das nachvollziehen? Gibt’s eine Website, ein Zertifikat oder wenigstens eine klare Erklärung dazu?
Findest du auf eine dieser Fragen keine Antwort, solltest du lieber skeptisch bleiben. Ein echtes Umweltversprechen lässt sich immer irgendwie überprüfen—alles andere wirkt doch ziemlich fragwürdig, oder?
Wo Sich Belastbare Informationen Zu Produktclaims Finden Lassen
Das Umweltbundesamt hat eine Übersicht über anerkannte Umweltzeichen in Deutschland. Dort kannst du ziemlich fix checken, ob ein Siegel staatlich anerkannt oder unabhängig zertifiziert ist.
Die Verbraucherzentralen sammeln aktuelle Greenwashing-Fälle. Sie geben auch regelmäßig Hinweise zu problematischen Claims, die gerade im Umlauf sind.
Beim Thema Siegel gilt: Der Blaue Engel, das EU-Umweltzeichen und ein paar wenige andere Labels haben wirklich klare Vergabekriterien und werden extern geprüft. Bei allen anderen lohnt sich ein zweiter Blick, bevor du dein Geld ausgibst—ehrlich, manchmal staunt man, was alles durchgeht.



