PFAS im Trinkwasser: Neue Grenzwerte seit Januar 2026 – was die Messdaten zeigen

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Seit dem 12. Januar 2026 gilt in Deutschland erstmals ein verbindlicher Summen-Grenzwert für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser. Die novellierte Trinkwasserverordnung begrenzt die Summe von 20 Einzelstoffen auf 100 Nanogramm pro Liter; für vier als besonders besorgniserregend eingestufte Verbindungen folgt ab dem 12. Januar 2028 ein strengerer Wert von 20 Nanogramm pro Liter. Auswertungen des Umweltbundesamtes und Untersuchungen von Umweltverbänden zeigen: Die Mehrheit der geprüften Trinkwässer liegt unter den Grenzwerten, Überschreitungen treten aber an einzelnen Standorten auf.

Was die neuen Grenzwerte verlangen

Die neuen Vorgaben gehen auf die EU-Trinkwasserrichtlinie von 2020 zurück und wurden mit der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung im Juni 2023 in deutsches Recht überführt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) gelten die Untersuchungs- und Einhaltungspflichten für den Parameter „Summe PFAS-20“ seit Anfang 2026; für die „Summe PFAS-4“ – die Stoffe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS – beginnt die Frist Anfang 2028. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte diese vier Verbindungen im Jahr 2020 bewertet und eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge abgeleitet, auf die sich der strengere Grenzwert stützt.

Das UBA verweist ergänzend darauf, dass Trinkwasser unabhängig von den neuen Parametern keine chemischen Stoffe in Konzentrationen enthalten darf, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Für Grund- und Oberflächenwasser sollen nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab Ende 2027 zusätzlich strengere Umweltqualitätsnormen eingeführt werden.

Was die bisherigen Messdaten zeigen

Die bislang umfangreichste Auswertung stützt sich auf rund 1.300 Datensätze aus der Wasserversorgung (Stand März 2024), die das UBA in einer Empfehlung der Trinkwasserkommission zusammengetragen hat. Demnach lagen bei 51,5 Prozent der Proben die PFAS-Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze. Bei 4,1 Prozent der Proben wurde der Grenzwert der Summe PFAS-20 überschritten; beim strengeren Parameter Summe PFAS-4 waren es 6,4 Prozent. Das UBA stellt klar, dass diese Daten nicht im statistischen Sinn repräsentativ sind, aber dem derzeit besten verfügbaren Wissensstand entsprechen. Eine repräsentative Gesamtübersicht sei frühestens nach Einführung der Untersuchungs- und Berichtspflichten zu erwarten.

Eine frühere Abschätzung des UBA und des IWW Zentrum Wasser aus dem Jahr 2022 kam auf Grundlage vorhandener Untersuchungen der Bundesländer zu vergleichbaren Größenordnungen: Danach dürften 3,8 Prozent der Trinkwasserproben den Grenzwert PFAS-20 und 5,0 Prozent den Grenzwert PFAS-4 überschreiten. In einer eigenen Untersuchung des UBA mit 89 regional über Deutschland verteilten Trinkwasserproben lagen alle Werte unterhalb des PFAS-20-Grenzwerts von 100 Nanogramm pro Liter, maximal wurden 80 Nanogramm pro Liter gemessen; den strengeren PFAS-4-Wert überschritten zwei Proben.

Zu höheren Befundraten kommt ein Wassertest des BUND aus dem Jahr 2025. Aktive des Verbands hatten zwischen Juni und Oktober 2025 stichprobenartig 46 Trinkwasserproben sowie 16 Grund- und Oberflächenwasserproben entnommen und in einem akkreditierten Labor auf 58 PFAS-Einzelstoffe untersuchen lassen. In 42 der 46 Trinkwasserproben wurden PFAS nachgewiesen. Drei Trinkwasserproben – aus Zeuthen, Ludwigslust und Güstrow – lagen oberhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung; in Zeuthen wurden 138,4 Nanogramm pro Liter für die Summe PFAS-20 gemessen. Der BUND weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um örtliche und zeitliche Stichproben handelt, die nicht die Wasserqualität ganzer Städte abbilden.

TFA-Problem und EU-Beschränkungsverfahren

Am häufigsten und in den höchsten Konzentrationen wurde in den BUND-Proben Trifluoressigsäure (TFA) nachgewiesen – in 46 von 62 Wasserproben. TFA ist das kleinste Molekül der PFAS-Gruppe; es entsteht unter anderem beim Abbau bestimmter Pflanzenschutzmittel und entweichender Kältemittel in der Atmosphäre. Zuständige deutsche Bundesbehörden haben die Substanz nach Darstellung des BUND als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil eingestuft. Die derzeit verfügbaren Verfahren zur PFAS-Entfernung aus Trinkwasser gelten laut UBA und BUND als teuer sowie energie- und ressourcenintensiv; bei TFA seien sie nur begrenzt wirksam.

Auf europäischer Ebene läuft parallel das bislang umfangreichste Beschränkungsverfahren der Chemikalienverordnung REACH. Im Januar 2023 hatten die zuständigen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag zur Beschränkung der gesamten Stoffgruppe von mehr als 10.000 PFAS eingereicht. Auf die öffentliche Konsultation gingen nach ECHA-Angaben mehr als 5.600 Kommentare ein. Die einreichenden Behörden überarbeiteten das Hintergrunddokument und übermittelten die endgültige Fassung im Juni 2025; die ECHA veröffentlichte sie im August 2025.

Derzeit bereiten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) ihre Stellungnahmen vor. Sobald diese vorliegen, wird die Europäische Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden. Bis dahin ist in der EU lediglich die Produktion und Verwendung von weniger als 20 der über 10.000 PFAS-Einzelstoffe reguliert, wie der BUND mitteilt; die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen wird ab Oktober 2030 beschränkt.

Für die Wasserbetriebe bedeuten die seit Januar geltenden Vorgaben nach Einschätzung des UBA zusätzlichen Aufwand bei Untersuchungen und Berichtspflichten. An Standorten mit Überschreitungen müssen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte festgelegt werden. Ob und in welchem Umfang eine EU-weite Beschränkung der gesamten Stoffgruppe kommt, entscheidet sich nach Abschluss der laufenden Ausschussarbeiten.

Quellen

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