Batterierecycling in Deutschland: Neues Gesetz, steigende Quoten – die Lücke bleibt beim Lithium

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Seit dem 7. Oktober 2025 gilt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Es setzt die europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in nationales Recht um und verschärft die Anforderungen an Sammlung, Recycling und stoffliche Verwertung von Altbatterien. Für die Recyclingwirtschaft beginnt damit ein neuer Zeitrahmen: Erstmals sind verbindliche Rückgewinnungsziele für Lithium festgelegt, während die Sammelquoten für Gerätebatterien schrittweise steigen.

Das Umweltbundesamt (UBA) bestätigte mit dem Inkrafttreten zugleich die erneute Beleihung der stiftung ear als zentrale Meldestelle für Hersteller und Recyclingbetriebe. Nach Angaben des UBA sind die Recyclingbetriebe von Altbatterien gemäß EU-BattVO und BattDG zu jährlicher Berichterstattung verpflichtet. Zuständige Behörde für die Entgegennahme dieser Berichte ist das Umweltbundesamt.

Die Europäische Union hatte die Batterieverordnung 2023 als zentralen Baustein ihrer Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; das BattDG regelt in Deutschland nun die Zuständigkeiten, die Registrierung und die Durchsetzung der Vorgaben im Vollzug.

Was das BattDG ändert

Das BattDG wurde am 30. September 2025 vom Bundestag beschlossen und trat am 7. Oktober 2025 in Kraft, wie aus dem Gesetzestext im Bundesgesetzblatt hervorgeht. Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz und überführt die Vorgaben der EU-Batterieverordnung in deutsches Vollzugsrecht. Damit entfallen unter anderem bisherige Abweichungen bei Registrierung, Kennzeichnung und Nachweispflichten.

Die EU-Verordnung 2023/1542 sieht nach Angaben des Europäischen Parlaments gestaffelte Ziele vor: Die Sammelquote für tragbare Altbatterien muss demnach bis Ende 2027 bei 63 Prozent und bis Ende 2030 bei 73 Prozent liegen. Für lithiumbasierte Batterien gilt seit dem 31. Dezember 2025 eine Recyclingeffizienz von 65 Prozent. Die stoffliche Rückgewinnung von Lithium soll bis Ende 2027 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2031 mindestens 80 Prozent erreichen. Für Kobalt, Nickel und Kupfer gilt ab 2031 ein Rückgewinnungsziel von 95 Prozent, wie aus der Verordnung hervorgeht.

Hinzu kommt eine erweiterte Herstellerverantwortung: Produzenten müssen sich registrieren, Sammelsysteme finanzieren und über die Mengen der in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen Batterien berichten. Das Umweltbundesamt führt auf seinen Seiten aus, dass die stiftung ear diese Registrierungen und Mitteilungen als belihene Stelle entgegennimmt.

Auch wirtschaftlich rückt das Thema näher an die Industrie heran. Mit der Elektromobilität steigt die Zahl der zurückkommenden Traktionsbatterien in den kommenden Jahren deutlich an; die EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller zugleich, ab 2027 für bestimmte Batterietypen einen digitalen Batteriepass bereitzustellen, der Angaben zu Zusammensetzung, Kohlenstoff-Fußabdruck und Recyclinganteil enthält. Nach Angaben des Europäischen Parlaments soll dieser Pass die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbessern.

Wo Deutschland steht

Bei Blei-Säure-Batterien erreicht Deutschland nach Angaben der Branche Recyclingquoten von rund 95 Prozent. Bei Lithium-Ionen-Batterien liegen die stofflichen Verwertungsquoten je nach Verfahren und Betrachtungsweise deutlich darunter; die Branche nennt Werte zwischen 70 und 90 Prozent Materialrückgewinnung, wobei das kritische Metall Lithium bislang nur anteilig zurückgewonnen wird. Genau hier setzen die neuen EU-Vorgaben an.

Das Umweltbundesamt weist in seinen Veröffentlichungen darauf hin, dass die Sammelquote für Gerätebatterien in Deutschland seit Jahren unter dem gesetzlich geforderten Niveau liegt. Die EU-Batterieverordnung erhöht diesen Zielwert nun schrittweise. Zugleich werden die Anforderungen an die Kennzeichnung, den Batteriepass und die Informationspflichten entlang der Wertschöpfungskette verschärft.

Damit wächst auch der Druck auf die Verbraucherseite: Nach den Vorgaben der Verordnung gehören Altbatterien nicht in den Restmüll, sondern in die dafür vorgesehenen Sammelsysteme im Handel und an kommunalen Wertstoffhöfen. Das Umweltbundesamt betont, dass nur ein hoher Rücklauf die Grundlage dafür schafft, die gestaffelten Sammelquoten überhaupt zu erreichen.

Parallel dazu laufen die Berichtspflichten an: Recyclingbetriebe müssen nach den Angaben des Umweltbundesamtes erstmals jährlich über die erreichten Verwertungsquoten und die stoffliche Rückgewinnung berichten. Diese Daten bilden künftig die Grundlage dafür, ob die EU-Ziele als erfüllt gelten – und sie machen sichtbar, wo die deutsche Recyclinginfrastruktur gegenüber den Vorgaben zurückbleibt.

Warum die Lithium-Lücke kritisch ist

Ab August 2031 müssen Industrie- und Fahrzeugbatterien nach der EU-Verordnung Mindestanteile recycelter Rohstoffe enthalten: 16 Prozent Kobalt, 6 Prozent Lithium und 6 Prozent Nickel, wie aus dem Verordnungstext hervorgeht. Diese Quote kann nach Einschätzung von Fachleuten nur erreicht werden, wenn ausreichend Sekundärrohstoffe aus dem Recycling zur Verfügung stehen. Eine im Fachjournal ScienceDirect veröffentlichte Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die Recyclate-Quoten für Kobalt, Nickel und Lithium erreichbar sind, aber erhebliche Investitionen in Recyclingkapazitäten voraussetzen.

Für Deutschland bedeutet das: Die vorhandenen Anlagen müssen erweitert und neue Verfahren zur Lithiumrückgewinnung industrialisiert werden. Das Umweltbundesamt verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Hydrometallurgie und Direktrecycling als ergänzende Verfahren zur pyrometallurgischen Aufbereitung. Beide Ansätze gelten in der Fachliteratur als notwendig, um die geforderten Rückgewinnungsquoten für Lithium überhaupt erreichen zu können.

Ob die gesteckten Ziele erreicht werden, hängt nach Einschätzung des Umweltbundesamtes nicht nur von der Technik ab, sondern auch von der Rücklaufquote der Verbraucher. Die verbindlichen Vorgaben der EU-Batterieverordnung treffen damit auf eine Sammelwirklichkeit, die in Deutschland bislang hinter den Anforderungen zurückbleibt. Die nächsten Berichtsjahre werden zeigen, ob das BattDG die Lücke schließt.

Quellen:

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